Vertrag

Muster Modelvertrag Model-Release

Seit einiger Zeit biete ich an, Fragen an FOTOGRAFR zu stellen. Eine Frage, die mehrfach gestellt wurde, ist die nach einem Mustervertrag für ein Modelrelease.

Nun bin ich kein Rechtsanwalt und kann daher weder einen Mustervertrag zur Verfügung stellen noch Ratschläge geben, was in einem solchen Vertrag stehen sollte.

Aber ich kann ein paar Tipps geben, woher man einen solchen Mustervertrag bekommen kann:

  1. Es gibt verschiedene Bücher auf dem Markt, die sich mit dem Thema „Fotorecht“ beschäftigen. Darin sind häufig auch entsprechende Musterverträge enthalten. Insbesondere möchte ich auf das „BFF Handbuch Verträge“ hinweisen.
  2. Einige Rechtsanwälte, die auf ihre Dienstleistung aufmerksam machen möchten, bieten auf ihrer Website kostenlose Vertragsmuster an.
  3. Viele Bildagenturen bieten ihren Fotografen Vertragsmuster für Modelreleases an, teilweise ist sogar vorgeschrieben, dass genau diese Vertragsmuster verwendet werden müssen, wenn die Fotos des Fotografen über diese Bildagentur verkauft werden soll.
  4. Fotografen-Vereinigungen wie Freelens etc. stellen ihren Mitgliedern oft Musterverträge zur Verfügung, die von einem Anwalt erarbeitet wurden. Leider sind diese in aller Regel nicht frei im Internet zugänglich.
  5. Auch viele selbsternannte Fachleute bieten im Internet Vertragsmuster an, die eine mehr oder weniger gute Qualität aufweisen.

An Vorlagen für ein Modelrelease herrscht also kaum ein Mangel, die Frage ist jetzt aber: Welcher Vertragsentwurf passt für meine Zwecke und ist der Vertrag überhaupt rechtlich einwandfrei?

Erstaunlicherweise unterscheiden sich auch die Entwürfe der Rechtsanwälte teilweise stark voneinander und der Laie kann kaum entscheiden, welcher Vertrag einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde.

Mein Tipp: Stockfotografen verwenden das Release, das sie von ihrer Bildagentur bekommen und Mitglieder einer Fotografenvereinigung können auf den rechtlichen Beistand des Verbands vertrauen.

Ansonsten sollte sich jeder professionelle Fotograf intensiv mit dem Thema „Fotorecht“ beschäftigen und vielleicht das eine oder andere Buch zu dem Thema lesen. Und wenn er im  Internet ein Vertragsmuster findet, sollte er sich sehr gut anschauen, wer der Autor ist.

Die oben genannten Entwürfe von Rechtsanwälten sowie die Musterverträge aus den Büchern über das Fotorecht sind nach meiner Meinung eine ganz gute Wahl.

Du hast auch eine Frage an FOTOGRAFR? Hier kannst du sie stellen.

21 Kommentare zu „Muster Modelvertrag Model-Release“

  1. Guten Tag,

    sie schreiben: „Fotografen-Vereinigungen wie Freelens etc. stellen ihren Mitgliedern oft Musterverträge zur Verfügung[…] Leider sind diese in aller Regel nicht frei im Internet zugänglich.“

    Das ist richtig. Wir halten Model- und Property-Releases, AGB etc. in vielen Sprachen nur für unsere Mitglieder bereit. Diese Formulare/AGB werden regelmäßig durch unseren Justitiar und uns überarbeitet und angepasst. Dafür verwenden wir natürlich auch die Mitgliedsbeiträge unserer Mitglieder und folgerichtig sollen auch nur diese davon profitieren.

    Leider findet man viele Formularverträge im Netz, die nicht rechtssicher sind, so auch hier. Ein Beispiel und als Tipp an Thomas Lammeyer: Es reicht nicht, wie auf ihrem Release vermerkt, wenn bei minderjährigen Models „ein“ Erziehungsberechtigter gegenzeichnet – es müssen „alle“ sein. Das kann natürlich bei unfreundlich geschiedenen Eltern nicht so leicht sein, soweit sie noch beide Erziehungsberechtigt sind.

    Beste Grüße

    Lutz Fischmann / FREELENS

  2. Hallo Michael.
    das mit dem Model-Release ist ein Thema für sich. Ich habe auch ähnliche Erfahrungen gemacht. Mich würde interessieren wie Du z.B. ein Model-Release behandelst, bei dem ein Zeuge einzutragen ist. Ich mache auch Shootings bei dem kein Zeuge dabei ist, nur ich und das Model. Wenn ich also diese Zeile ununterschrieben lasse, wird der Vertrag von der Bildagentur nicht angenommen. Auch die Bemerkung: „keine Zeugen vorhanden“ wurde auch nicht akteptiert. Wie machst Du das???
    LG, Magda

  3. Hallo Herr Fischmann,

    herzlichen Dank für Ihre Anregungen.

    Das „leider“ war nicht als Kritik gemeint, es ist nachvollziehbar, dass Sie die Leistungen Ihres Syndicus vor allem Ihren Mitgliedern zukommen lassen.

    Und was Ihre Kritik an dem Vertragsentwurf von Thomas Lammeyer betrifft: Deswegen habe ich ja dazu geraten, anwaltlich geprüfte Vertragsmuster zu verwenden.

    Gruß Michael Kirchner

  4. Hallo Herr Fischmann,

    in dem von mir verlinkten MR wird bei minderjährigen Modellen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und nicht die „eines Erziehungsberechtigen“ gefordert. Insofern ist das juristisch korrekt.

    Der gesetzliche Vertreter können beide Erziehungsberechtigte sein, müssen aber nicht. Stichwort: Funktionsteilung.

    Gruß

    Thomas Lammeyer

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  7. Man muss Herrn Kirchner zustimmen, wenn er sagt, dass ein Muster keine anwaltliche Beratung ersetzt. Es gibt einfach zu viele Fallstricke, die beachtet werden müssen. Insbesondere im Topmodelbereich sollte hier nicht an den Anwaltskosten gespart werden, da „vergessene Klauseln“ zu enormen Einnahmeverlusten führen können.
    Daher sollten zu Beginn der Karriere auch die vertraglichen Weichen gestellt werden.

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  12. Guten Tag,

    was ich ahnte, finde ich hier bestätigt – Fotorechte sind ziemlich kompliziert und mit Sorgfalt zu beachten.
    Ich erstelle im Moment Fotos (hauptsachlich Portraits) von vielen, sehr unterschiedlichen Menschen,
    zum Teil Freunde oder Bekannte, oft aber auch fremde Menschen, die ich alle zu einem bestimmten
    Thema befrage.
    Auf meiner Website oder zunächst facebook-Seite wird also das Foto mit Text erscheinen.
    Sicher kennen Sie alle „Humans of New York“, meine Idee ist ähnlich. Nicht auszuschliessen, dass eventuell mal ein Buch daraus wird, wenn auch in kleiner Auflage. Auch im Rahmen weiterer Projekte würde ich die Fotos gern nutzen können.
    Haben Sie eine Idee, welche Art von vertraglicher Absicherung da sinnvoll wäre?

    Vielen herzlichen Dank,

    indra büttner

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