Abmahnung: 939 Euro für falsch platzierten Bildnachweis


anwaltFrank Bärmann berichtet in seinem Blog darüber, dass er von einem Fotografen abgemahnt wurde, weil er seinen Urheber-Nachweis nicht direkt unter dem Foto, sondern im Impressum seiner Website vorgenommen hat. Nun soll er 939 Euro bezahlen.

Darüber ist er verständlicherweise nicht sehr glücklich und fragt seine Leser, wie die darüber denken.

Fotografen haben es im Internet oft schwer. Nicht selten werden ihre Rechte mißachtet, Bilder werden geklaut bzw. unberechtigt verwendet und ein Unrechtsbewußtsein ist oft nur schwach ausgeprägt. Mir ist das bereits mehrfach passiert und ich denke, vielen anderen Fotografen ebenfalls.

Sich mit Hilfe eines Anwalts gegen eine Verletzung der Lizenzbestimmungen zu wehren, ist daher das gute Recht jedes Fotografen.

Andererseits besteht natürlich immer die Gefahr, dass derjenige, der sein Recht mit aller Härte durchsetzt, als raffgierig dasteht. Einzelne Fotografen haben in der Vergangenheit bewiesen, das sie bereit sind, sich ganz öffentlich den Zorn der gesamten Internet-Gemeinde zuzuziehen.

Also eine schwere Entscheidung: Rechtsverletzungen sollte man nicht durchgehen lassen und einfach nur mit einem freundlichen Hinweis per eMail an den Rechtsverletzer ist es eben dann doch nicht getan.

Ob man aber jemandem, der einen Urheber-Nachweis wie gefordert, zwar angebracht hat, dies aber (versehentlich?) an der falschen Stelle, eine Rechnung über 939 Euro schicken muss, kann man sich zumindestens überlegen.

Wie denkt Ihr darüber?






Kommentare

78 Kommentare zu “Abmahnung: 939 Euro für falsch platzierten Bildnachweis”
  1. willi sagt:

    Ist es grundsätzlich erlaubt Fotos ungefragt auf seine Homepage zu übernehmen, wenn man unter dem Foto den Urheber nennt?

  2. Omori sagt:

    Hallo Willi,

    nein, natürlich nicht. Aber die meisten Fotografen werden sicher gerne zustimmen, wenn sie nett gefragt werden.

    Gruß Michael

  3. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal zu Wort melden. Mittlerweile haben mich insgesamt fünf Personen über meinen Blogbeitrag kontaktiert, die allesamt von BGKW und Herrn Kirchhoff abgemahnt wurden. Mit fast allen habe ich ausführliche Gespräche geführt und habe nun das Gefühl, dass Fotograf und Anwälte durchaus eine lukrative Nebeneinnahmequelle gefunden haben. Zwar ist es immer die gleiche Masche und Argumentation, aber die Gebühren werden immer teurer, ich will sagen, immer dreister. Viele Betroffene zahlen ohne zu Murren, auch weil in den meisten Fällen ein Verstoss vorliegt. Manchmal auch nicht. Aber Herr Kirchhoff hat es gar nicht mehr nötig, vorher mit den Betroffenen in Kontakt zu treten. Die Leute zahlen.
    Ich selbst habe mit nachvollziehbaren Argumenten gekämpft und die Gebühr auf 1/3 senken können.
    Ich kann jedem nur den Rat geben, bei pixelio und Bildern generell vorsichtig zu sein, Herrn Kirchhoff für die Zukunft zu meiden und in jedem Fall nicht kampflos aufzugeben. Denn BGKW läßt oft mit sich reden.

  4. Omori sagt:

    Hallo Frank,

    auch wenn ich hier nur Deine Seite gehört habe und daher über kein umfassendes Bild verfüge, hat die ganze Sache, so bitter sie für Dich auch sein mag, auch einen guten Effekt:

    Es wird wieder einmal deutlich, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Fotografenrechte nicht einfach ignoriert werden dürfen.

    Wenn es sich aber tatsächlich so zugetragen hat, wie von Dir geschildert, dann hat hier jemand das rechte Augenmaß verloren, aus welchen Gründen auch immer. Und damit ist auch niemandem geholfen, den Fotografen nicht und auch nicht den Kunden der Fotografen.

    Gruß Michael

  5. teatime sagt:

    Ich verstehe Fotografen nicht, die gleich zum Anwalt rennen, anstatt mal kurz höflich beim Seitenbetreiber anfragen, ob man (in diesem Fall) den Urhebervermerk am Bild anbringen könnte. Ich glaube, die meisten werden das sicherlich gerne machen, wenn man sie (immer höflich und nie anklagend) auf die rechtlichen Konsequenzen aufmerksam macht.

    Zudem: was hat der Fotograf denn schon davon, wenn er einen Anwalt einschaltet? Denn im Prinzip verdient ja nur der daran, der Fotograf bekommt theoretisch ja nur eine Mini-Honorarnachzahlung.

  6. Carsten sagt:

    Also sofort mit dem Anwalt kommen, würde ich nur wenn Bilder ganz ohne mein Einverständnis benutzt werden und nicht umgehend nach Aufforderung entfernt werden (bei Blog/privaten Homepages), geweblichen Websites würde ich eine Zahlungsaufforderung schicken. Erst wenn dann rumgezickt wird, würde ich einen Anwalt einschalten.

    Bei falsch gesetztem Bildnachweis, würde ich den Betreffenden darauf hinweisen und ihm sagen, daß er es ändern soll, oder das Bild löschen. Der Wille den Bildnachweis zu setzen war ja da, nur halt an der falschen Stelle.

  7. Sam sagt:

    @teatime, ich schon.
    Wenn du zwanzig Mal einen Seitenbetreiber höflich angeschrieben hast, und jedes Mal dafür pampig angepöbelt wirst, dann reichts irgendwann, und statt höflich nachzufragen, wird gleich der Anwalt eingeschaltet.

    Dabei gehts gar nicht darum, viel zu verdienen (denn da hast du recht, da man nicht nachweisen kann, wie lange das Bild online ist, sind die Chancen hier mau), sondern einfach darum, dass man die Schnauze voll davon hat, sich anpöbeln zu lassen, weil man auf seinem Recht besteht.

    Wobei dieser Fall hier, so wie ich es verstehe, noch wieder anders gelagert ist, denn hier geht es ja um nachträgliche Änderung der Bedingungen unter der eine Nutzung des Bildmaterials erlaubt ist. Darüber hat Dan Heller schon vor vielen Monaten einen Artikel geschrieben, wo er sich fragt, warum nicht schon mehr Fotografen auf die findige Idee gekommen sind, einfach nachträglich die Rechte für Online verfügbares Material zu verändern, denn schließlich muss der “Bilderdieb” nachweisen, dass er die Bilder zu recht benutzen darf. Und das wird schwer, wenn man sich die aktuellen Lizenzrechte nicht bestätigen lässt.

  8. Omori sagt:

    @ Sam: Das Wort “Findig” meinst Du aber sicher nur ironisch, denn eine solche Vorgehensweise finde ich mehr als unfair.

    Wenn man von seinen Kunden fair behandelt werden möchte, sollte man ebenso fair sein.

    Aber das hast Du sicher gemeint.

    Gruß Michael

  9. Sam sagt:

    “findig” ist für mich ein neutrales Wort, ich nutz das sowohl positiv wie auch negativ. In diesem Fall ist es eine Lücke, bzw. ein Unverständnis von Bildnutzern, die ausgenutzt wird. Nicht schön, nicht fair, aber dummerweise legal:

    Stell dir vor, du findest ein Bild, das du toll findest, dran steht, dass man es frei benutzen kann, also benutzt du es.
    Einige Zeit später bekommst du eine Abmahnung, weil du dieses Bild verwendest.

    Wie beweist du, dass das Bild zu dem Zeitpunkt, als du es verwendet hast, frei benutzbar ist?

    Screenshot ist wohl kaum beweistauglich, zumal du ja auch beweisen musst, wann der Screenshot gemacht und wann das Bild verwendet wurde, beides schwierig.

  10. Wir sind auch abgemahnt worden. Eine freie Mitarbeiterin hatte ein Bild von Pixelio ohne den Hinweis in unserem Blog verwendet. Kostenpunkt: 450 Euro für den Fotografen, ca. das Gleiche für den Anwalt. Interessant dabei, dass der gleiche Fotograf das Bild und ähnliche weitere auf fotolia anbietet – wo es ja nur ein paar Cent kosten soll. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit? Was ist das Bild wert? 1,20 Euro? 450 Euro? 900 Euro?

    Natürlich würden wir für ein Bild auch zahlen, wenn wir es gern verwenden möchten. Ich als Fotograf würde in so einem Fall denjenigen, der das Bild verwendet, erst kontaktieren und ihm ein nettes Angebot machen. Den Anwalt erst einschalten, macht doch erst Sinn, wenn dann kein Deal zustandekommt und das Bild nachweislich und vorsätzlich geklaut wird.

    Andererseits ist es für den einen oder anderen Fotografen vielleicht ein ganz nettes Geschäftsmodell – und für den Anwalt gleich mit: Man stellt ein Bild bei Pixelio ein, das viele gut brauchen können. Sagen wir eine Hand mit einer Weltkugel oder eine Frau, die hinter einer Glaswand steht und eine Aktienkurve malt – wie in unserem Fall. Verwendet einer das Bild, ohne bei Pixelio das Kleingedruckte zu lesen, googelt man einfach regelmäßig nach Veröffentlichungsorten und findet – über den Bildnamen und die Bildersuche – ganz easy die potentiellen Opfer. Passiert das so vier, fünf Mal im Monat, ist das doch schon ein ganz nettes Zubrot…

    Ich anstelle der Anwälte und Fotografen wäre aber vorsichtig, so etwas mit System zu machen – kann auch kräftig nach hinten losgehen, wie men hier lesen kann:

    http://www.shopsicherheit.de/index.php?option=com_content&view=article&id=363:abmahnanwaelte-aus-hagen-strafrechtlich-verurteilt-pressemitteilung-lautet-qhagener-juristen-terrorisieren-ebay-haendlerq

    Fazit: Ehrliches Geldverdienen und miteinander reden macht für alle Seiten mehr Spaß als der Trick mit dem Anwalt.

    Cya und schönes WE,

    RD

  11. Ich muss an dieser Stelle eine Sache in dieser Angelegenheit richtig stellen. Meinen Blogbeitrag vom 31.12.2009 konnte man so verstehen, dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Urheber, Herrn Kirchhoff, am 21.12.2009 einen erforderlichen Link zu pixelio.de im Impressum hatte. Dies ist nicht so gewesen.

    Ich hatte zwar bei der Veröffentlichung – wie von pixelio.de in den zum Zeitpunkt des Downloads gültigen Nutzungsbedingungen gefordert – einen Link im Impressum, der ist aber durch einen Serverumzug gelöscht worden. Deshalb gab es am 21.12.2009 keinen Link zu pixelio im Impressum und/oder unter dem Foto (was auch nicht gefordert war).

    Die Abmahnung durch den Fotografen war also in dieser Hinsicht korrekt. Dennoch beruhte ein Teil der Forderung auf der Tatsache, dass ich unter dem Foto den Namen des Fotografen nicht genannt hatte. Dies war laut alter Nutzungsbedingungen von pixelio nicht gefordert und konnte deshalb auch nicht abgemahnt und zu einer Schadensersatzforderung führen.

    Im übrigen ist die Sache mit dem betreffenden Fotografen in beiderseitigem Einvernehmen erledigt worden.

  12. holger-e sagt:

    hallo zusammen,
    man sollte dem betreiber erst einmal die möglichkeit geben die urheberrechtsverletzung zu beseitigen. wenn er dem nicht nachkommt, kann man immer noch rechtliche schritte einleiten!

    ich züchte schlangen und präsentiere meine hobbyzucht auf meiner hp.ich habe aktuell das problem dass ein bild von mir auf einer fremden seite verwendet wird, ohne meine zustimmung.
    ich habe den betreiber darauf hingewiesen dass es sich dabei um mein bild handelt und das ich nicht damit einverstanden bin das er mein bild auf seine webseite ohne meine zustimmung präsentiert. auf meine erste mail hat der betreiber dieser seite noch geantwortet,sieht es aber nicht ein mein bild von seiter webseite zu nehmen. auf meine 2 mail hat er bisher noch nicht geantwortet.
    einerseitz finde ich es albern deshalb rechtliche schritte einzuleiten. andererseitz geht es mir aber auch ums prinzip, das er mein bild nutz ohne mich vorher um erlaubnis zu fragen
    lg, holger

  13. Sam sagt:

    Holger, wenn es dich stört, setz ihm eine Frist “wenn das Bild nicht bis zum xx.xx.xxxx entfernt ist, schalte ich einen Anwalt ein.”
    Das würde ich allerdings nur machen, wenn ich auch bereit wäre, einen Anwalt einzuschalten, sonst macht man sich ja vor sich selber unglaubwürdig.
    Und da muss man sich wieder fragen: steht das noch im Verhältnis?

    Ich selber bin im Moment nicht bereit zu klagen, also suche ich lieber gar nicht nach geklauten Fotos. Sonst fühl ichmich ja doch noch genötigt, gegen die vorzugehen…

  14. betroffener sagt:

    Ich denke darüber genau das, was man denken muss. Abzocke und nichts andere. Habe heute selbst eine Abmahnung von Pixelio, besser gesagt von einem Nutzer dort, bekommen, weil angeblich das Bild nur redaktionell verwendet werden darf, meine Seite aber angeblich gewerblich wäre. Namensnennungen und Hinweise waren alle vorhanden und an der richtigen Stelle. Das ist für mich das Gleiche: Abzocke mit Bildern

  15. @ betroffener: Das musst Du jetzt aber genauer erläutern. Warum ist es Abzocke, wenn man für etwas zur Rechenschaft gezogen wird, was nicht erlaubt ist? Und was meinst Du mit “angeblich”? Deine Aussagen sind so leider nicht nachprüfbar und können daher stimmen oder aber auch nicht.

    Im übrigen macht es keinen guten Eindruck, hier einfach so anonym loszupoltern und von “Abzocke” zu reden. Wenn es etwas zu kritisieren gibt, dann könntest Du das doch auch mit Nennung Deines Namens machen, wir anderen machen das ja auch.

  16. Du wirst ja von Pixelio ein Bild lizensiert haben und es schriftlich haben, wofür Du das Bild verwenden darfst. Die Frage ist nun, ob Deine Webseite als redaktionell durchgeht oder tatsächlich eine gewerbliche ist. Wenn Du z.B. dort Deine Dienstleistungen oder ähnliches anbietest oder darüber schreibst, bist Du schneller in gewerblichen Bereich als Du gucken kannst. Von daher bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du eine “rundumglücklichsorglos”-Lizenz kaufst.

  17. betroffener sagt:

    @Michael Kirchner Keinen Namen daher, da es das Verfahren erst angelaufen ist. Der Webmaster hat ja meine Mail, die stimmt. Aber Du und Christian sagten ja bereits den eigentlich Knackpunkt an der Sache. Es geht nicht um die Webseite, die kann kommerziell sein. Es geht um die Verwendung des Bildes, das darf nur redaktionell verwendet werden. Das genau ist der Streitpunkt für mich. Und es kann durchaus redaktionelle Artikel auf einer kommerziellen Webseite geben. Wenn es alleinig um die kommerzielle Webseite geht, dann wären das 95% aller Webseiten im Netz. Christian, Dein Beispiel mal etwas ausbauend. Wenn so ein Bild auf einer Seite verwendet wird, in der ich meine Dienstleistungen vorstellen würde, dann wäre das auch für mich eindeutig eine kommerzielle Verwendung. Wenn so ein Bild aber als “Unterlegung” eines Textes verwendet wird, der nicht kommerziell ist, sondern eine selbst erstellte Beschreibung einer Ferienregion, dann ist das für mich keine rechtswidrige Nutzung. Und Christian… Wo hat man da denn überhaupt was schriftliches? Da ist nichts. Man kann sehen, dass man ein Bild geladen hat, mehr aber auch nicht. Ich kann also noch nicht einmal genau sagen, ob der Lizenztyp auch beim Download der gleiche war, denn das sieht man nicht. Aber das nur mal so gesagt, das glaube ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass das eine redaktionelle Nutzung ist. Gegen die beschrieben Fälle in den Lizenzen verstößt es auch nicht. Natürlich ist das aber auch alles subjektiv, da es eben nirgends eindeutig geklärt / erklärt ist. Wenn es rein um eine kommerzielle Webseite geht und das der Fehler ist, dann war es ein Fehler von mir und 95% aller anderen Webseiten machen es auch falsch. Nur mal so angemerkt, die Seite hier wäre für mich auch redaktionell und nicht kommerziell, auch wenn es die ganze Domäne an sich schon ist.

  18. Fotospaß sagt:

    Auch bei Pixelio ist der Verwendungs-Status ersichtlich!!! Zum einem aus dem Dateinamen ( da stehen hinter dem Downloadnamen die Abkürzungen der freigegebenen Verwendungsarten ) , zum anderem kann jeder registrierte User bei Pixelio den Downloadstatus erfragen. Seit ca. Mai 2011 ist es sogar automatisch in der Downloadliste ersichtlich.

    Nichts mit EIGENER NAME GEHEIM, da das Verfahren angelaufen ist. Der Fotograf wird die Beiträge hier gewiß schon gefunden haben, wenn er das Pixelioforum verfolgt hat.

    Nur rein readaktionell freigegebene Fotos sind nicht für Werbezwecke erlaubt einzusetzen.
    Nur durch gute Fotos wird die Webseite auch mehr besucht und bekannter, und erzielt dadurch auch mehr Einnamen durch die Bannerwerbungen und sonstigen Einnahmequellen.
    Im Impressum der vielen Webseiten “eines” Pixelio-Users steht die Anschrift seiner FIRMA, es steckt also keine Stadt, Gemeinde oder ähnliches hinter der “Ferienregionseite”.
    Ist es nun ein Werbezweck oder nicht, das werden in diesem Fall wohl die Anwälte oder ein Gericht zu klären haben.

    Sicherlich hätte der Fotograf vorab selber eine Rechnung versenden können, aber wer weiß was er da schon so alles erlebt hat.
    Anhand der Reaktion “Abzocke” sieht man doch wieder, daß auch hier ein freundlicher Hinweis nichts gebracht hätte.

    So meine Meinung.

  19. @Fotospaß: Auf den Ausgang dieses Verfahrens bin ich dann aber auch gespannt.

    Auch wenn ich kein Rechtsexperte bin, klingt mir Deine Argumentation nicht ganz schlüssig:

    Analoges Beispiel:
    Der Stern ist auch ein Unternehmen und verdient (unter anderem) Geld mit Werbung. Trotzdem veröffentlicht er redaktionelle Beiträge.

    Gruß Michael

  20. Fotospaß sagt:

    Ich kann Dir nichts genaues sagen, aber ich meine, daß der Stern als Redaktion gilt, also redaktionelle Fotos nutzen kann ohne weiteres.
    Da ist es dann egal, ob dort Werbung geschaltet wird, da es eine Redaktion mit redaktionellen Artikeln ist.

    Es ist doch gewiß ein Unterschied, ob eine Redaktion, oder eine “Internetservice-Firma” die redaktionell freigegebenen Fotos verwendet.
    So meine Meinung, bin auch kein Rechtsexperte.

  21. Eine Redaktion kann für ihre Berichte redaktionelle Bilder verwenden, wenn die die über einen Werbeskandal berichten, gibt es meistens ein Bildzitat.

    Umgekehrt ist es mit der Werbung. Ein Bild welches nur für Presseberichte freigegeben ist, darf nicht für eine Werbeanzeige verwendet werden. beispiel ist, wenn jemand Helene Fischer (Schlager) für eine Konzertkritik fotografiert und dann wird das Bild für eine Anzeigenkamange verwendet. Wenn da nicht die Genehmigung / freigabe von Fotograf und in diesem Beispiel zusätzlich der abgelichteten Personen vorliegt wird es ärgerlich.

  22. Charlotte sagt:

    Wenn von mir ein Bild widerrechtlich genutzt wird bzw. keine Namensnennung vorhanden ist, versuche ich mich erst mit demjenigen gütlich zu einigen, der sich das Bild “genommen” oder mich nicht benannt hat. Wobei ich dann schon darauf hinweise, was meine Rechte bzgl. einer erhöhten Nutzungsgebühr sind und dass die Kosten noch höher werden, wenn ich einen Anwalt einschalte. Wenn der Nutzer meines Bildes nicht einsichtig ist bzw. unverschämt wird, dann setze ich erstmals eine Frist, um rechtlich abgesichert zu sein. Ist die Frist verstrichen, wird ein Anwalt eingeschaltet und mein Recht durchgeboxt. Bisher ist es aber noch nicht soweit gekommen, die Leute waren immer einsichtig in Anbetracht der sonst auf sie zukommenden Kosten. :-)

    Aber die hier genannten Preise sind noch relativ human. Wir hatten in der Kanzlei schon Fälle z. B. von der größten bekannten internationalen Bildagentur, da waren die Beträge weit über 2000 EUR für ein briefmarkengroßes Bild! Diese hohen Beträge kommen hauptsächlich durch die geschätzte Nutzungsdauer zustande und durch die Zuschläge nach MFM-Liste.

    Gruß Charlotte

  23. Franka Harberg sagt:

    Solange hier nicht bekannt wird, was da genau abgelaufen ist und unter welchen Umständen die Fotografen genervt waren, ist dieser Thread wenig hilfreich und einseitig. Es ist komplett egal ob Kollegen andere nett oder weniger nett finden. Am Ende geht es nur um ehrliche Fakten und nicht um einen etwas gelenkten Inhalt der Klagende wie Deppen hinstellt, die raffgierig sind. Nebenbei: die meisten Probleme habe ich mit Menschen die glauben das Internet sei ein Selbstbedienungsladen und etwas “Verfälschung” oder ein Name würde Ihren das recht geben zu Material zu nutzen. Ich meine damit nicht die Blogs – das ist fast sinnlos – , sondern Konzerne bzw. deren Grafikabteilungen. Überlegt mal: die Musik- und Filmindustrie hat eine Lobby die Krawall machen kann – Fotografen sind sich ja untereinander nicht einmal einig. Wie soll da etwas klappen.

    Fazit: jeder soll machen was er denkt und wenn die Rechtslage so liegt, ändert sich das mit einem Minipranger auch nicht. Das Verfahren dürfte wieder beide Seiten berücksichtigen und etwas günstiger werden und das war es. So ist das in diesem Land, es sei denn eine Seite hat genügenden Wums.

  24. Jensen sagt:

    In erster Line darf für eine kommerzielle Verwendung ohne Erlaubnis der abgebildeten Person überhaupt nichts verwendet werden. Da ist es völlig egal in welchem Zusammenhang das Foto gemacht wurde.

  25. Fotospaß sagt:

    Das ein nur redaktionell freigegebenes Foto nicht für Anzeigenkampagnen verwendet werden darf versteht sich von selbst.

    Nun hat aber der Pixelio-User keine Werbeanzeige mit dem Foto genutzt. Es war in einem Bericht über eine Ferienregion, aber eben mit externer Werbung auf der Webseite.
    Im Impressum ist keine Redaktion aufgeführt, sondern eine Firma.

    Tja, was nun? Verwendung erlaubt oder nicht? Ich bin mal gespannt wie das ausgeht, und ob wir das mal erfahren werden.

  26. Franka Harberg sagt:

    Nachtrag: Getty hat massenhaft Nutzer abgemahnt obwohl sie die Bilder früher “laut eigene Aussage” gekauft haben. Wenn Künstler oder Hobbyisten das später zu Stock hochgeladen ist das sogar Pflicht einer Agentur. Das passiert durch die GEMA ständig und ich weiß das sehr genau, weil wir viel mit Film in Kombination mit Fotos machen. Wer seine Rechnungen nicht parat hat, hat ein Problem und ich sehe da keine Raffgier. In keiner anderen “Branche” ist es ok, nur weil man persönlich keine Ahnung von der Rechtslage hat.

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