Abmahnung: 939 Euro für falsch platzierten Bildnachweis

anwaltFrank Bärmann berichtet in seinem Blog darüber, dass er von einem Fotografen abgemahnt wurde, weil er seinen Urheber-Nachweis nicht direkt unter dem Foto, sondern im Impressum seiner Website vorgenommen hat. Nun soll er 939 Euro bezahlen.

Darüber ist er verständlicherweise nicht sehr glücklich und fragt seine Leser, wie die darüber denken.

Fotografen haben es im Internet oft schwer. Nicht selten werden ihre Rechte mißachtet, Bilder werden geklaut bzw. unberechtigt verwendet und ein Unrechtsbewußtsein ist oft nur schwach ausgeprägt. Mir ist das bereits mehrfach passiert und ich denke, vielen anderen Fotografen ebenfalls.

Sich mit Hilfe eines Anwalts gegen eine Verletzung der Lizenzbestimmungen zu wehren, ist daher das gute Recht jedes Fotografen.

Andererseits besteht natürlich immer die Gefahr, dass derjenige, der sein Recht mit aller Härte durchsetzt, als raffgierig dasteht. Einzelne Fotografen haben in der Vergangenheit bewiesen, das sie bereit sind, sich ganz öffentlich den Zorn der gesamten Internet-Gemeinde zuzuziehen.

Also eine schwere Entscheidung: Rechtsverletzungen sollte man nicht durchgehen lassen und einfach nur mit einem freundlichen Hinweis per eMail an den Rechtsverletzer ist es eben dann doch nicht getan.

Ob man aber jemandem, der einen Urheber-Nachweis wie gefordert, zwar angebracht hat, dies aber (versehentlich?) an der falschen Stelle, eine Rechnung über 939 Euro schicken muss, kann man sich zumindestens überlegen.

Wie denkt Ihr darüber?


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Kommentare

62 Kommentare zu “Abmahnung: 939 Euro für falsch platzierten Bildnachweis”
  1. willi sagt:

    Ist es grundsätzlich erlaubt Fotos ungefragt auf seine Homepage zu übernehmen, wenn man unter dem Foto den Urheber nennt?

  2. Omori sagt:

    Hallo Willi,

    nein, natürlich nicht. Aber die meisten Fotografen werden sicher gerne zustimmen, wenn sie nett gefragt werden.

    Gruß Michael

  3. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal zu Wort melden. Mittlerweile haben mich insgesamt fünf Personen über meinen Blogbeitrag kontaktiert, die allesamt von BGKW und Herrn Kirchhoff abgemahnt wurden. Mit fast allen habe ich ausführliche Gespräche geführt und habe nun das Gefühl, dass Fotograf und Anwälte durchaus eine lukrative Nebeneinnahmequelle gefunden haben. Zwar ist es immer die gleiche Masche und Argumentation, aber die Gebühren werden immer teurer, ich will sagen, immer dreister. Viele Betroffene zahlen ohne zu Murren, auch weil in den meisten Fällen ein Verstoss vorliegt. Manchmal auch nicht. Aber Herr Kirchhoff hat es gar nicht mehr nötig, vorher mit den Betroffenen in Kontakt zu treten. Die Leute zahlen.
    Ich selbst habe mit nachvollziehbaren Argumenten gekämpft und die Gebühr auf 1/3 senken können.
    Ich kann jedem nur den Rat geben, bei pixelio und Bildern generell vorsichtig zu sein, Herrn Kirchhoff für die Zukunft zu meiden und in jedem Fall nicht kampflos aufzugeben. Denn BGKW läßt oft mit sich reden.

  4. Omori sagt:

    Hallo Frank,

    auch wenn ich hier nur Deine Seite gehört habe und daher über kein umfassendes Bild verfüge, hat die ganze Sache, so bitter sie für Dich auch sein mag, auch einen guten Effekt:

    Es wird wieder einmal deutlich, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Fotografenrechte nicht einfach ignoriert werden dürfen.

    Wenn es sich aber tatsächlich so zugetragen hat, wie von Dir geschildert, dann hat hier jemand das rechte Augenmaß verloren, aus welchen Gründen auch immer. Und damit ist auch niemandem geholfen, den Fotografen nicht und auch nicht den Kunden der Fotografen.

    Gruß Michael

  5. teatime sagt:

    Ich verstehe Fotografen nicht, die gleich zum Anwalt rennen, anstatt mal kurz höflich beim Seitenbetreiber anfragen, ob man (in diesem Fall) den Urhebervermerk am Bild anbringen könnte. Ich glaube, die meisten werden das sicherlich gerne machen, wenn man sie (immer höflich und nie anklagend) auf die rechtlichen Konsequenzen aufmerksam macht.

    Zudem: was hat der Fotograf denn schon davon, wenn er einen Anwalt einschaltet? Denn im Prinzip verdient ja nur der daran, der Fotograf bekommt theoretisch ja nur eine Mini-Honorarnachzahlung.

  6. Carsten sagt:

    Also sofort mit dem Anwalt kommen, würde ich nur wenn Bilder ganz ohne mein Einverständnis benutzt werden und nicht umgehend nach Aufforderung entfernt werden (bei Blog/privaten Homepages), geweblichen Websites würde ich eine Zahlungsaufforderung schicken. Erst wenn dann rumgezickt wird, würde ich einen Anwalt einschalten.

    Bei falsch gesetztem Bildnachweis, würde ich den Betreffenden darauf hinweisen und ihm sagen, daß er es ändern soll, oder das Bild löschen. Der Wille den Bildnachweis zu setzen war ja da, nur halt an der falschen Stelle.

  7. Sam sagt:

    @teatime, ich schon.
    Wenn du zwanzig Mal einen Seitenbetreiber höflich angeschrieben hast, und jedes Mal dafür pampig angepöbelt wirst, dann reichts irgendwann, und statt höflich nachzufragen, wird gleich der Anwalt eingeschaltet.

    Dabei gehts gar nicht darum, viel zu verdienen (denn da hast du recht, da man nicht nachweisen kann, wie lange das Bild online ist, sind die Chancen hier mau), sondern einfach darum, dass man die Schnauze voll davon hat, sich anpöbeln zu lassen, weil man auf seinem Recht besteht.

    Wobei dieser Fall hier, so wie ich es verstehe, noch wieder anders gelagert ist, denn hier geht es ja um nachträgliche Änderung der Bedingungen unter der eine Nutzung des Bildmaterials erlaubt ist. Darüber hat Dan Heller schon vor vielen Monaten einen Artikel geschrieben, wo er sich fragt, warum nicht schon mehr Fotografen auf die findige Idee gekommen sind, einfach nachträglich die Rechte für Online verfügbares Material zu verändern, denn schließlich muss der “Bilderdieb” nachweisen, dass er die Bilder zu recht benutzen darf. Und das wird schwer, wenn man sich die aktuellen Lizenzrechte nicht bestätigen lässt.

  8. Omori sagt:

    @ Sam: Das Wort “Findig” meinst Du aber sicher nur ironisch, denn eine solche Vorgehensweise finde ich mehr als unfair.

    Wenn man von seinen Kunden fair behandelt werden möchte, sollte man ebenso fair sein.

    Aber das hast Du sicher gemeint.

    Gruß Michael

  9. Sam sagt:

    “findig” ist für mich ein neutrales Wort, ich nutz das sowohl positiv wie auch negativ. In diesem Fall ist es eine Lücke, bzw. ein Unverständnis von Bildnutzern, die ausgenutzt wird. Nicht schön, nicht fair, aber dummerweise legal:

    Stell dir vor, du findest ein Bild, das du toll findest, dran steht, dass man es frei benutzen kann, also benutzt du es.
    Einige Zeit später bekommst du eine Abmahnung, weil du dieses Bild verwendest.

    Wie beweist du, dass das Bild zu dem Zeitpunkt, als du es verwendet hast, frei benutzbar ist?

    Screenshot ist wohl kaum beweistauglich, zumal du ja auch beweisen musst, wann der Screenshot gemacht und wann das Bild verwendet wurde, beides schwierig.

  10. Wir sind auch abgemahnt worden. Eine freie Mitarbeiterin hatte ein Bild von Pixelio ohne den Hinweis in unserem Blog verwendet. Kostenpunkt: 450 Euro für den Fotografen, ca. das Gleiche für den Anwalt. Interessant dabei, dass der gleiche Fotograf das Bild und ähnliche weitere auf fotolia anbietet – wo es ja nur ein paar Cent kosten soll. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit? Was ist das Bild wert? 1,20 Euro? 450 Euro? 900 Euro?

    Natürlich würden wir für ein Bild auch zahlen, wenn wir es gern verwenden möchten. Ich als Fotograf würde in so einem Fall denjenigen, der das Bild verwendet, erst kontaktieren und ihm ein nettes Angebot machen. Den Anwalt erst einschalten, macht doch erst Sinn, wenn dann kein Deal zustandekommt und das Bild nachweislich und vorsätzlich geklaut wird.

    Andererseits ist es für den einen oder anderen Fotografen vielleicht ein ganz nettes Geschäftsmodell – und für den Anwalt gleich mit: Man stellt ein Bild bei Pixelio ein, das viele gut brauchen können. Sagen wir eine Hand mit einer Weltkugel oder eine Frau, die hinter einer Glaswand steht und eine Aktienkurve malt – wie in unserem Fall. Verwendet einer das Bild, ohne bei Pixelio das Kleingedruckte zu lesen, googelt man einfach regelmäßig nach Veröffentlichungsorten und findet – über den Bildnamen und die Bildersuche – ganz easy die potentiellen Opfer. Passiert das so vier, fünf Mal im Monat, ist das doch schon ein ganz nettes Zubrot…

    Ich anstelle der Anwälte und Fotografen wäre aber vorsichtig, so etwas mit System zu machen – kann auch kräftig nach hinten losgehen, wie men hier lesen kann:

    http://www.shopsicherheit.de/index.php?option=com_content&view=article&id=363:abmahnanwaelte-aus-hagen-strafrechtlich-verurteilt-pressemitteilung-lautet-qhagener-juristen-terrorisieren-ebay-haendlerq

    Fazit: Ehrliches Geldverdienen und miteinander reden macht für alle Seiten mehr Spaß als der Trick mit dem Anwalt.

    Cya und schönes WE,

    RD

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  1. [...] # Muss es gleich eine Abmahnung über fast 1000€ sein? Omori diskutiert die Frage, was man tun kann, wenn ganz klar Urheberrechte verletzt wurden und fragt nach der Meinung der Leser. Wer mag, kann dort gerne seine Sichtweise kundtun. [...]

  2. [...] Doch auch die Verwendung von kostenlosen Bildern aus vermeintlich lizenzfreien Quellen kann zu bösen Überraschungen [...]



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