Erhalten Fotoshooting-Kunden automatisch die Nutzungsrechte an den Fotos?

anwaltIch bin immer wieder überrascht: Viele Geschäftskunden fragen vor einem Shooting danach, ob sie auch eine DVD mit den Bildern des Shootings in hoher Auflösung bekommen. Das ist ein nachvollziehbarer Wunsch, keine Frage.

Allerdings: Sehr viele Kunden fragen nicht nicht nach Nutzungsrechten.

Häufig wird das einfach gleich gesetzt und es herrscht die Meinung: Wenn ich die DVD mit den Bildern in hoher Auflösung habe, kann ich auch damit machen, was ich möchte. Schließlich habe ich ja für das Shooting bezahlt! Dass die tatsächliche Rechtslage ganz anders aussieht, wissen vielen Menschen nicht.

Daher finde ich es ganz wichtig, schon vor Angebotsabgabe genau den Verwendungszweck der Fotos zu erfragen und darauf abgestimmt das Angebot abzugeben.

Im Angebot steht dann: “Erstellung von … Fotos für die Verwendung in ….”.

Wenn die Fotos so gut werden, dass der Kunde sie auch noch Jahre später in ganz anderen Publikationen verwendet, dann muss klar sein, dass das durch das ursprüngliche Angebot nicht mehr abgedeckt ist und der Fotograf eine zusätzliche Rechung schreiben kann.

Kunden, die häufig mit Fotografen zu tun haben, kennen das Thema. Aber andere Kunden, die nicht so erfahren sind, fühlen sich schnell “abgezockt”, wenn der Fotograf für sie überraschend noch einmal kommt und eine Rechung stellen möchte, mit der sie nicht gerechnet haben.

Und (negativ) überraschen sollte eigentlich kein Fotograf seinen Kunden. Wenn er es versäumt hat, vor dem Auftrag in angemessener Form (schriftlich) darauf hinzuweisen, was genau er angeboten hat, sollte er es unterlassen, nach dem Auftrag nachzukarten.

Dann ist es schon besser, sich auf die Lippe zu beissen, selbst wenn man sich im Recht fühlt, und beim nächsten Mal ein eindeutig formuliertes Angebot vorzulegen.

Wer der ganzen Diskussion aus dem Weg gehen möchte, bietet gleich ein sogenanntes “Buy Out” an, viele Kunden fordern das sogar. Damit ist gemeint, dass der Fotograf auch bei weitergehender Nutzung auf zusätzliche Nutzungshonorare verzichtet. Egal, wofür der Kunde die Fotos verwendet, der Fotograf ist daran nicht mehr beteiligt.

Viele Fotografen-Organisationen (wie zum Beispiel freelens oder freischreiber) lehnen dieses Buy Out aus verständlichen Gründen ab. Aber auch für die Kunden ist ein Buy Out nicht in jedem Fall so interessant, wie es auf den ersten Blick aussieht: Wenn unbeschränkte Verwertungsrechte gefordert werden, muss der Fotograf das in sein Angebot einpreisen, auch wenn die Bilder nach dem Shooting nicht oder nur wenig verwendet werden.

Es ist also in beiderseitigem Interesse, dass nur das abgerechnet wird, was geleistet bzw. genutzt wird.

Wenn es aber so läuft, dass für das selbe Honorar, für das früher einmalige Nutzungsrechte eingräumt wurden, nun unbeschränkte Nutzungsrechte vergeben werden, dann ist das ein schlechtes Geschäft für alle Kreativen. Und dass dagegen die Organisationen der Kreativen Sturm laufen, ist verständlich.

Wie sind Eure Erfahrungen bzw. welche Nutzungsrechte bietet Ihr Euren Firmenkunden an?

62 Kommentare

  1. Alexander SchimpfAlexander Schimpf04-25-2012

    Hallo,

    das mit dem Geld für die verschiedenen Nutzungsrechte eines Bildes und der dementsprechenden Nachberechnung bei anderer Verwendung als vorher vereinbart, verstehe ich nicht. Warum ist das überhaupt so?

    Das wäre wie wenn ich einem Fotografen eine Corporate Website zur Außendarstellung und Akquise verkaufe (Preis ein paar tausend Euro) und nachdem der Fotograf anfängt mit bzw. auf der Website auch Artprints zu verkaufen, wiederkomme und nochmal die Hand aufhalte.

    In Süddeutschland ist es so, dass bei vielen Agenturen und Freelancern die Nutzungsrechte für verschiedene Designprodukte nach der Erstellung beim Auftragnehmer bleiben. Möchte der Kunde später mit einem anderen Dienstleister zusammen arbeiten, so muß er seine “Entwicklungsdateien” auskaufen. Das halte ich persönlich für vollkommenen Blödsinn. Und in allen Agenturen in dennen ich in Norddeutschlang gearbeitet habe, war dem auch nicht so.

    Fotografen sind, genau wie Designer, Dienstleister. D.h. meines Erachtens nach, wenn ich einen Fotografen o. Designer beauftrage ein Produkt für mich zur Nutzung zu erstellen, so gehört dies danach auch mir. Aber das wäre ja zu unkompliziert und transparent. ;)

    Gruß Alex

  2. Hallo Alexander,

    ja, wie schon geschrieben, denken viele Leute, dass das so ist. Daher ja auch mein Rat, dass man als Fotograf hier seinen Kunden genau informieren sollte, was er für sein Geld bekommt.

    Ich versuche es noch einmal mit einer Analogie zu erklären:
    Nehmen wir an, ich beauftrage eine Rockband, auf meiner Hochzeit zu spielen und zahle ihr 5.000 Euro dafür. Das Konzert nehme ich auf Band auf, presse es auf CD und verkaufe die Live-CD auf eigene Rechnung, ohne der Band einen Anteil zu zahlen. Da sieht jeder eine, dass das so nicht geht. Warum sollte das bei Fotografen anders sein?

    Viele Grüße
    Michael

  3. DanielaDaniela04-26-2012

    Wenn ich aber Socken für meinen Sohn kaufe kann er die auch so oft anziehen wie er will. Und wenn ein Kumpel zu Besuch ist und sich nasse Füsse holt, darf er die Socken auch ausleihen ohne dass eine Lizenzgebühr fällig wird. Der Hersteller lebt doch auch vom Sockenverkauf oder?

  4. DanielaDaniela04-26-2012

    Ach so, und wenn die Socken beim Ausleiher von anderen als toll angesehen werden ist das ja auch wiederum eine Werbung, die dem Sockenhersteller evt. einen größeren Absatz bzw. eine größere Bekanntheit sichert.

  5. Ja, ok Daniela, um bei der Analogie zu bleiben: Mit einem bei einem Fotografen gekauften Abzug eines Fotos (analog Deiner Socke) kannst Du gerne machen, was Du möchtest. Du kannst den Abzug verschenken, verleihen oder was auch immer. Mit den beliebig oft kopierbaren Foto-Daten aber nicht. Das geht mit Deinen Socken nämlich auch nicht.

    Gruß Michael

  6. MelanieMelanie05-14-2012

    Hallo,

    ich hab dazu eine etwas andere Frage.
    Ich habe ein Shooting machen lassen und würde gerne nur die Dateien käuflich erwerben und nicht vorher noch einen Abzug bezahlen müssen.
    Der Fotograf sagt dazu nur, es geht nicht, es müssen die Bilder gekauft werden, und dazu noch einmal extra die Datei, Datei alleine geht nicht.
    Vor dem Shooting wurden wir diesbezüglich nicht informiert, erst dannach.
    Ist der Fotograf da im Recht, oder muss er uns die Fotos auch auf Datei verkaufen, auch wenn man kein Bild auf Papier kaufen will?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  7. Hallo Melanie,

    eine Rechtsberatung kann ich Dir nicht geben, aber ich wüsste nicht, warum der Fotograf im Unrecht wäre. Meiner Meinung nach kann er selber entscheiden, was er Dir verkauft und was nicht. Es sei denn, es ist etwas anderes vorher vereinbart gewesen.

    Gruß Michael

  8. MelanieMelanie05-14-2012

    hmmm, leider gab es davor keine genauere Vereinbarung.

  9. axelaxel05-14-2012

    @melanie
    ich finds zwar nicht gut das viele Kollegen sich über die Einbehaltung der Dateien und der daraus resultierenden Printbestellungen ein Zubrot verdienen aber leider darf jeder das verkaufen was er will sofern es nicht gegen geltendes Recht verstösst.

    Und so blöd es auch klingt, aber da hast du selber Schuld.
    Vorher nachfragen oder AGB lesen!
    Gruss axel

  10. MelanieMelanie05-14-2012

    Ja, wird mir nicht mehr passieren, zum Glück lernt man ja aus Fehlern, meistens;-)
    Ist halt ein teures Muttertags-Geschenk geworden. Wenn man nicht gut Bescheid weiß, passiert das halt leicht mal.
    Aber was hat derjenige dann davon, wenn die Leute nicht mehr zu einem kommen.
    Mundpropaganda ist nun doch nicht zu unterschätzen.
    Danke für eure Kommentare.

    Gruss

  11. Hallo Melanie,

    ja, unzufriedene Kunden sind nicht gut fürs Geschäft, da hast Du vollkommen recht.
    Allerdings muss es nicht zwangsläufig negativ sein, zusätzliches Geschäft über den Verkauf von Abzügen oder Dateien zu machen. Denn dieser zusätzliche Umsatz wird ja in der Regel nur gemacht, wenn der Kunde mit den Bildern zufrieden ist.

    Wenn der Kunde aber etwas anderes erwartet hat, muss sich der Fotograf fragen lassen, ob er den Kunden vor dem Termin richtig informiert hat.

    Gruß Michael

  12. Ich gebe seit Jahren als Grundleistung immer die Datei inkl. Nuztungsrechten an meine Kunden heraus. Natürlich kostet eine Datei mit den Rechten mehr als beispielsweise ein Abzug 13 x 18 cm.

    Jetzt fragen manche Kunden allen Ernstes, ob sie nicht nur einen Abzug erwerben können und nicht die Datei. Das geht dann bei mir natürlich nicht. Schließlich muss ich die Datei sowieso hertellen, denn davon mache ich ja den Print.

    Was viele Fotografen nicht wissen: wenn Ihr grundsätzlich die Datei mit den Nutzungsrechten verkauft braucht ihr nur 7 % MwSt. aufschlagen, falls ihr nicht dagegen optiert habt und nur kleine Umsätze macht.

    Das spart eine Menge Kohle….

Antworten


Hat Dir der Beitrag gefallen?

Dann lass Dir weitere FOTOGRAFR-Artikel doch einfach kostenlos per eMail zusenden:

Bitte gib Deine eMail Adresse ein:

Kann jederzeit beendet werden, keine Weitergabe der eMail-Adresse